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Häufige Fragen zum Sparkassen-Leasing

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Sparkassen-Leasing.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich mich für Leasing bei meiner Sparkasse entscheide?

Jahrzehntelange Erfahrung mit Finanzierungen und außergewöhnliche Marktkenntnisse, insbesondere in den Bereichen Auto-, IT- und Maschinen-Leasing ist Ihre Sparkasse der ideale Partner für die Realisierung Ihres Investitionsvorhabens. Und Leasing ist Ihre Chance für mehr Handlungsoptionen im Markt. 

  • Herstellerunabhängigkeit: Entscheiden Sie nach Ihren Präferenzen
  • Liquidität schonen: Gewinnen Sie finanziellen Spielraum
  • Feste Kalkulationsgrundlage: Rechnen Sie mit fest vereinbarten Leasing-Kosten
  • Pay as you earn: Lassen Sie Ihre Investition für sich arbeiten
  • Individuelle Vertragsgestaltung: Bleiben Sie flexibel hinsichtlich Amortisationsverlauf, Laufzeit, Zahlungsverlauf und Zahlungsweise

Wo kann ich mich über Sparkassen-Leasing informieren?

Alle Sparkassen sind in Deutschland mit einem dichten Netz von Geschäftsstellen auch in kleinen Gemeinden vertreten. Sie stellen ein flächendeckendes kreditwirtschaftliches Angebot für alle Teile der Bevölkerung sicher. Somit gibt es Sparkassen-Leasing quasi um die Ecke.

Für welche Investitionen rechnet sich Leasing grundsätzlich?

Alle Mobilien sind grundsätzlich für Leasing geeignet. Das am häufigsten geleaste Objekt ist das Auto. Eine allgemeine Rechenanweisung pro oder contra Leasing gibt es nicht. Dies hängt ganz wesentlich von Ihrer Situation und von dem Investitionsobjekt ab. Generell gilt: 

  • Leasing-Investitionen schonen die Liquidität und die Zahlung der Leasing-Raten erfolgt nach dem so genannten "pay as you earn"-Prinzip.
  • Leasing-Investitionen sind bilanzneutral und der Aufwand steuerlich in der G+V sofort absetzbar. Insofern müssen Abschreibungen und Zinsen nicht separat ausgewiesen werden. Leasing ist die direkte Investitionsrechnung zum Objekt.
  • Sparkassen-Leasing ist herstellerunabhängig. Sie wählen das Objekt und anschließend wird der Leasing-Vertrag entsprechend Ihren Erfordernissen gestaltet.

Was ist der Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf?

Beim Leasing wird der Kunde weder wirtschaftlicher noch rechtlicher Eigentümer, so dass keine Aktivierung in der Bilanz erfolgt. Dies erfolgt bei der Leasing-Gesellschaft. Der Mietkauf entspricht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem Ratenkauf, bei dem der Kunde (Mietkäufer) von Vertragsbeginn an wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes ist. Die Leasing-Gesellschaft hingegen besitzt bis zur Bezahlung der letzten Rate den Eigentumsvorbehalt. Erst nach Bezahlung der letzten Rate geht auch das juristische Eigentum auf den Mietkäufer über. Neben der Abschreibung kann beim Mietkauf auch der Zinsaufwand als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Im Gegensatz zum Leasing kann die Laufzeit beim Mietkauf bis zu 100% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausmachen. Beim Mietkaufvertrag ist die Mehrwertsteuer zum Vertragsbeginn in einer Summe zu zahlen. Berechnungsgrundlage ist die gesamte Mietkaufforderung.

Welche speziellen Formen des Leasings bieten sich für mein Unternehmen an?

Der Sparkasse steht gemeinsam mit ihrem Verbundpartner Deutsche Leasing die gesamte Leistungspalette im Leasing zur Verfügung. Für Objekte aus dem IT-Bereich können flexible kündbare Verträge abgeschlossen werden. Ebenso können auch Leasing-Lösungen für komplexe IT-Projekte realisiert werden. Für werthaltige Maschinen stehen "klassische" Vollamortisationsverträge zur Verfügung und für die langfristige Nutzung können auch Verträge mit automatischer Verlängerung angeboten werden. Darüber hinaus können spezielle Lösungen für ausgefallene Leasing-Objekte ebenso realisiert wie Gebäude und Hallen über Immobilien-Leasing dargestellt werden.

Wie hoch sollte die Sonderzahlung sein?

Bei Leasing-Investitionen gibt es keinen Eigenmittelanteil. Leasing ist eine 100-prozentige Fremdfinanzierung. Die Fragestellung einer Sonderzahlung ist für Freiberufler attraktiv, die, sofern sie nur eine Einnahmen-Überschussrechnung machen, grundsätzlich bis zu 30 Prozent als Sonderzahlung beispielsweise für einen neuen PKW steuerlich geltend machen können. 

Ansonsten ist die Sonderzahlung ein Instrument zur Steuerung der Höhe der monatlichen Leasing-Raten. In der Regel sind Sonderzahlungen bei gewerblichen Kunden steuerlich über die Laufzeit abzugrenzen.

Welche Unterlagen werden für die Erstellung eines Leasing-Vertrages benötigt?

Abhängig von der Höhe Ihrer Leasing-Anfrage benötigt Ihre Sparkasse:

  • Aktuelle BWA
  • Aktueller Jahresabschluss
  • Objektunterlagen (Angebot und Bestellung)
  • Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung
  • Selbstauskunft
  • Kopie des Personalausweises

Welche Vertragsarten sind möglich?

Vollamortisationsvertrag
Der Vollamortisationsvertrag ist ein Vertragsmodell, bei dem der Kunde mit den Leasing-Zahlungen die Investitionskosten der Leasing-Gesellschaft weitgehend amortisiert. Mit diesem Vertragsmodell können Sie eine Kauf- und/oder Verlängerungsoption kombinieren. Diese Vertragsvariante empfiehlt sich bei werthaltigen Wirtschaftsgütern und wenn Sie das Leasing-Objekt am Vertragsende kaufen möchten. 

Teilamortisationsvertrag
Der Teilamortisationsvertrag ist ein Leasing-Vertragsmodell, bei dem die Leasing-Zahlungen nur auf einen Teil der Anschaffungskosten geleistet werden. Kalkulatorisch verbleibt ein Restwert, auf den der Kunde während der Vertragslaufzeit keine Leasing-Zahlungen leistet. Diese Vertragsgestaltung bietet Ihnen dann Vorteile, wenn Sie das Leasing-Objekt möglichst kostengünstig – bei begrenzter Nutzungsdauer und geplanter Rückgabe (z.B. bei häufigen Ersatzinvestitionen) nutzen möchten. Durch die Vereinbarung eines angemessenen, kalkulatorischen Restwertes kommen Sie in den Genuss niedrigerer Leasing-Raten während der Vertragslaufzeit. 

Kündbarer Vertrag
Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen kündbaren Teilamortisationsvertrag, der für Objekte der Informations- und Datentechnik eingesetzt wird. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Nach der Grundlaufzeit kann der Vertrag zu vorher vereinbarten Zeitpunkten vom Kunden gekündigt, also beendet werden. Wenn die Investitionskosten zu diesem Zeitpunkt noch nicht amortisiert sind, leistet der Kunde zur Erfüllung seiner Vertragspflichten noch eine Abschlusszahlung, ohne damit Eigentum zu erwerben. 

Laufzeitoptionsvertrag
Der Laufzeitoptionsvertrag hat eine fest vereinbarte Laufzeit mit automatischer Verlängerung: Der Kunde bestimmt die Vertragslaufzeit analog zum Nutzungszeitraum des Objektes nach seinen individuellen Anforderungen. Der Kunde hat damit Kostensicherheit während der Laufzeit bis zur Amortisation und in der Verlängerung - damit besteht eine langfristige Konditionssicherheit. 

Selbstverständlich erhalten Sie bei Ihrer Sparkasse auch Mietkaufverträge.

Bieten Sie auch Sale-and-lease-back an?

Ja, Ihre Sparkasse bietet auch einen Sale-and-lease-back-Vertrag an. Beim sale and lease back Verfahren kaufen Sie das Objekt vom Hersteller/Händler, verkaufen es an die Leasing-Gesellschaft und leasen es dann zurück. Dabei kann es sich sowohl um neue als auch um gebrauchte Investitionsgüter handeln. Es bietet sich immer dann an, wenn Sie beispielsweise eine bereits bezahlte Maschine im Nachhinein bilanzneutral nutzen möchten. Denn Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Welche Vertragsgestaltung bietet sich an?

Die Vertragslaufzeit ist abhängig von der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und unterliegt gewissen Eingrenzungen durch die so genannte AfA-Zeit (Abschreibung für Abnutzung). 

Der Vollamortisationsvertrag bietet sich an, wenn Sie Interesse haben Ihren Aufwand steuerlich zeitlich nach vorne zu verlagern – möglichst mit einer Verlängerungsoption – für werthaltige Maschinen mit der Möglichkeit, die Maschine nach 90 Prozent der AfA-Zeit zum Restbuchwert von 10 Prozent vom Anschaffungswert oder zum niedrigeren Marktwert zu kaufen. 

Alternativ besteht bei werthaltigen Objekten die Möglichkeit des Abschlusses eines Laufzeitoptionsvertrages, da bei diesem Vertrag in Abhängigkeit vom Objekt Laufzeiten bis zu 120 % der AfA-Zeit abgeschlossen werden können. Als Kunde haben Sie so eine langfristige Kostensicherheit und sind trotzdem flexibel, denn Sie können zu vereinbarten Terminen die automatische Verlängerung beenden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bereits bei Vertragsabschluss Vereinbarungen zum Kauf des Objektes zu treffen. 

Bei Objekten der Kommunikations- und Informationstechnologie mit einer hohen technischen Änderungsgeschwindigkeit ist ein kündbarer Vertrag zu empfehlen, der nach einer fest vereinbarten Grundlaufzeit die Möglichkeit der Beendigung und des Austausches der Objekte ermöglicht.

Wie lange muss eine Firma bestehen, um einen Sparkassen-Leasing-Vertrag abschließen zu können?

Grundsätzlich sollte ein Unternehmen mindestens drei Jahre bestehen.

Welche Sicherheiten sind beim Abschluss eines Sparkassen-Leasing-Vertrages nötig?

Generell handelt es sich bei Leasing um eine Objektfinanzierung. Durch unsere Asset Kompetenz können wir den Wert und den Werteverlauf des zu leasenden Objektes einschätzen. Zusätzliche Sicherheiten hängen von Ihrer Bonität und dem zu leasenden Objekt ab. Dies können beispielsweise sein: 

  • Bürgschaften
  • Leasing-Sonderzahlungen

Können auch gebrauchte Objekte geleast werden?

Mit Sparkassen-Leasing können Sie neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter finanzieren. Bei Gebrauchtobjekten ist die Laufzeit dann abhängig vom Alter des Objektes.

Welche Laufzeiten können mit Sparkassen-Leasing abgeschlossen werden?

Die Laufzeit von Leasing-Verträgen hängt von der Abschreibungszeit des Leasing-Objektes ab. So sind Minimal- und Maximallaufzeit in den so genannten Leasing-Erlassen geregelt: 

  • Mindestlaufzeit beträgt 40% der AfA-Dauer (Abschreibung für Abnutzung)
  • Maximallaufzeit beträgt 90% der AfA-Dauer

Ist Leasing für Privatkunden möglich?

Sparkassen-Leasing wird ausschließlich für Geschäfts-/Gewerbe- und Firmenkunden angeboten.

Kann ich eine bereits gekaufte Maschine über Leasing finanzieren?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie als Kunde eigenfinanziertes Anlagevermögen (z.B. eine Maschine) an die Leasing-Gesellschaft verkaufen und dann das Objekt über einen Leasing-Vertrag weiternutzen, spricht man vom Sale-and-lease-back-Verfahren.

Ist die Kündigung des Leasing-Vertrages während der Laufzeit möglich?

Der Leasing-Vertrag ist während seiner Grundlaufzeit grundsätzlich nicht kündbar. Ausgenommen davon sind Fälle von Diebstahl und Totalschaden.

Ist die Verlängerung des Leasing-Vertrages möglich?

Grundsätzlich ist eine Vertragsverlängerung unter bestimmten Prämissen möglich.